Nutzervereinigung Christburger Straße 31 e.V.
Der Verein wurde im Februar 1990 gegründet. Ziel des Vereins war der Erhalt und Sanierung des Wohnhauses zur anschließenden Nutzung durch die Bewohner. Das ursprünglich zum Abriss frei gegebene Haus (Baujahr ca. 1890) wurde von den Bewohnern, in Abstimmung mit der verwaltenden Wohnungsbaugesellschaft (WIP) und mit Zustimmung des in Rückübertragung befindlichen Besitzers, saniert. Die finanzielle Unterstützung durch den Senats zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden (Förderung von besonderen wohnungspolitischen Projekten) belief sich auf 1.782.976,26 DM bezogen auf eine Fläche von 1006,54 qm in Vorderhaus und Seitenflügel. Hinzu kamen Eigenleistungen im Wert von 609.306,82 DM, vor allem im Bereich gering qualifizierter Arbeiten erbracht. Der abgeschlossene Sanierungsvertrag umfasste die Zeit der Bauphase und die daran anschließende 20jährige Pachtphase. Baubeginn war der 1.12.1995 Das planmäßige Bauende konnte zwei Jahre später trotz aufwendiger Schwammsanierung eingehalten werden. Die Verwaltung des Hauses liegt in den Händen des Vereins und seiner Mitglieder. Alle Mieter des Hauses kümmern sich als Vereinsmitglieder gemeinschaftlich um Betriebskostenerfassung und -abrechnung, anfallende Reparaturen, die Pflege des begrünten Innenhofes. Die durch Muskelhypothek sozialverträglich gestalteten Mieten und die Selbstverwaltung des Hauses durch den Nutzerverein führten zu einem familienfreundlichen Klima im Haus und zu der angestrebten sozialen Mischung der Hausbewohner. Als die Selbsthilfesanierung startete, gab es drei Kinder unter den Hausbewohnern - daraus wurden vierzehn. Zur Absicherung der notwendigen Instandhaltungsarbeiten wird vom Nutzerverein eine Instandhaltungspauschale erhoben, über deren Verwendung gemeinsam mit dem Eigentümer des Hauses entschieden wird. Als notwendige Maßnahmen zur Verbesserung von Energiebilanz und Bausubstanz erfolgten im Jahr 2002 eine Giebeldämmung der Brandmauer im Vorderhaus, 2005 Feuchtigkeitssperren an den durch Trümmerversturz schlecht zugänglichen Giebelwänden und 2010 die Giebeldämmung der Brandmauer im Seitenflügel. All diese weiteren Sanierungsmaßnahmen erfolgen in Absprache und im Einvernehmen mit dem Eigentümer des Hauses, der sich jeweils anteilig an den Kosten beteiligte - entsprechend seinem unabhängig vom Nutzerverein vermieteten Flächenanteil im Dach- und Erdgeschoß des Hauses.